Agbs
Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung, auch wenn auf diese im Einzelfall nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen/ Lieferungen von Waren und unabhängig davon, ob der Auftraggeber Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann ist. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn RIEDL ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Diese gelten nur, soweit diese von RIEDL ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden. Widersprüche, Regelungslücken und Unstimmigkeiten sind vorrangig durch Auslegung der Vertragsgrundlagen als sinnvolles Ganzes aufzulösen. Soweit eine Auslegung danach nicht möglich ist oder zu keinem hinreichend klaren Ergebnis führt, haben die Vereinbarungen in den jeweiligen Verträgen Vorrang vor den Vereinbarungen in diesen Geschäftsbedingungen und die Vereinbarungen in diesen Geschäftsbedingungen Vorrang vor den übrigen Anlagen. Verbleiben danach Widersprüche, Regelungslücken oder Unstimmigkeiten, steht RIEDL ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote von RIEDL (auch in Katalogen, Verkaufsunterlagen, im Internet, etc.) freibleibend und unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. RIEDL hält sich bis vier Wochen nach Zugang an seine Angebote gebunden. Weicht der Auftrag des Auftraggebers vom Angebot von RIEDL ab, so kommt ein Vertrag in diesem Falle erst mit der Bestätigung von RIEDL zustande. Die Beauftragung bzw. die Bestätigung von RIEDL erfolgt in Schrift- oder Textform (Vertragsschluss).
3.1 Im Vertrag genannte Leistungs-/ Lieferfristen und -termine sind nur verbindlich, wenn sie von RIEDL in Schrift- oder Textform als verbindlich bezeichnet werden.
3.2 Wird die von RIEDL geschuldete Ware durch höhere Gewalt, z.B. rechtmäßigen Streik, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten von RIEDL oder eines ihrer Lieferanten/Subunternehmer, ungünstige Witterungsverhältnisse oder Ereignisse wie eine Epidemie oder Pandemie (z.B. COVID 19) und dadurch z.B. bedingten Erschwernissen bei Materiallieferungen infolge gestörter oder unterbrochener Lieferketten und/oder sonstiger Beeinträchtigungen infolge hoheitlicher Anordnungen wie z.B. Betriebsstilllegungen, Quarantänemaßnahmen oder Ausgangssperren bei RIEDL oder Nachunternehmern/Zulieferern etc. verzögert, so verlängert sich eine vereinbarte Leistungs-/Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung und um eine angemessene Anlaufzeit.
3.3 Dauern diese Hindernisse nach voriger Ziffer 3.2 mehr als 3 Monate an, haben beide Parteien das Recht, für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten. Soweit erbrachte Teilleistungen oder –lieferungen für den Auftraggeber nicht verwendbar sind, ist er auch zum Rücktritt hinsichtlich dieser Teile berechtigt.
4.1 Im Vertrag genannte Leistungs-/ Lieferfristen und -termine sind nur verbindlich, wenn sie von RIEDL in Textform als verbindlich bezeichnet werden, und gelten nur unter der Voraussetzung, dass alle technischen Einzelheiten und Bedingungen des Vertrages rechtzeitig zwischen den Parteien geklärt sind, der Auftraggeber alle Verpflichtungen und erforderlichen Mitwirkungshandlungen richtig und rechtzeitig erbringt, insbesondere erforderliche Genehmigungen und Unterlagen rechtzeitig beibringt.
4.2 Wird die von RIEDL geschuldete Leistung/Lieferung durch höhere Gewalt, z.B. rechtmäßigen Streik, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten von RIEDL oder eines ihrer Lieferanten/Subunternehmer oder ungünstige Witterungsverhältnisse verzögert, so verlängert sich eine vereinbarte Leistungs-/Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung und um eine angemessene Anlaufzeit.
4.3 Dauern diese Hindernisse nach voriger Ziffer 4.2 mehr als 3 Monate an, haben beide Parteien das Recht, für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten. Soweit erbrachte Teilleistungen oder –lieferungen für den Auftraggeber nicht verwendbar sind, ist er auch zum Rücktritt hinsichtlich dieser Teile berechtigt.
5.1 Die genannten Preise sind in Euro, brutto, incl. jeweils gültiger gesetzl. USt. und incl. Verpackungskosten angegeben und vereinbart. Die Preise verstehen sich ab Werk, ohne Montage, Lieferung, Versand, Verladungs-, Fracht-, etwaiger Versicherungskosten und Spesen sowie gegebenenfalls zu entrichtender Zölle und Abgaben, wenn nichts Abweichendes vereinbart ist. Im Falle des Widerrufs hat der Auftraggeber die unter nachfolgender Widerrufsbelehrung näher bezeichneten regelmäßigen Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen.
5.2 Es sind Teilzahlungen in folgender Höhe zu leisten, wenn nichts Abweichendes vereinbart ist: 50% des vereinbarten gesamten Betrages wird fällig bei Vertragsschluss, 50% wird fällig bei Leistung/ Lieferung,
5.3 Zahlungen sind fällig 8 Tage nach Zugang der Rechnung bei dem Auftraggeber.
5.4 Zahlungen werden bargeldlos geleistet. Wechselzahlungen sind nur bei besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber, nicht aber an Zahlungs Statt angenommen. Wechselspesen und Wechselsteuer trägt der Auftraggeber.
6.1 Im Angebot oder Vertrag nicht aufgeführte Leistungen/ Lieferungen, Teile, Zubehör, Montagearbeiten oder Nebenarbeiten gehören nicht zum geschuldeten Leistungs-/Lieferumfang.
6.2 Angaben von RIEDL zum Gegenstand der Ware, z.B. Gewichts- und Maßangaben, technische Daten, Darstellungen, etc. sind nur annähernd maßgeblich und keine Beschaffenheitsmerkmale, soweit nichts anderes vereinbart ist. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Eine Garantievereinbarung für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit der Ware liegt nur vor, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.
6.3 Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung durch gleichwertige Waren sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
6.4 Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (insbesondere Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere etc.) liegen und üblich sind.
7.1 Die Lieferanschrift und der vereinbarte Erfüllungsort ergeben sich aus dem Vertrag. Erfüllungsort für alle Leistungs- und Lieferverpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Pfaffing/Lehen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Ist nur eine Lieferanschrift und kein abweichender Erfüllungsort im Vertrag angegeben, gilt die Lieferanschrift auch als vereinbarter Erfüllungsort.
7.2 Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen von RIEDL.
7.3 Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe der Ware (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber über. Ist der Auftraggeber Verbraucher, gilt dies nur unter Maßgabe der Regelung in § 475 Abs. 2 BGB. Vorstehendes gilt auch dann, wenn Teilleistungen oder -lieferungen erfolgen. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Auftraggeber über, an dem die Ware versandbereit ist und RIEDL dies dem Auftraggeber angezeigt hat.
7.4 Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Auftraggeber. Bei Lagerung durch RIEDL betragen die Lagerkosten 0,25% des Rechnungsbetrages der Ware pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.
7.5 Die Sendung wird von RIEDL nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.
8.1 Wenn der Auftraggeber kein Verbraucher ist, beträgt die Verjährungsfrist für Rechte des Auftraggebers bei Mängeln nach § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Bei Arglist oder soweit nach § 445b BGB längere Fristen vorgegeben sind, gelten jeweils die Verjährungsfristen nach den gesetzlichen Vorschriften, ebenso für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von RIEDL oder seiner Erfüllungsgehilfen.
8.2 RIEDL ist nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Die Wahl obliegt dem Auftraggeber, wenn dieser Verbraucher ist. Im Falle des Fehlschlagens, d. h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nacherfüllung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
8.3 Die Verjährungsfrist wird für die Dauer der für die Nacherfüllung notwendigen Zeit gehemmt. Sie beginnt nicht erneut. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist.
8.4 Sind die vom Auftraggeber für die Nacherfüllung geltend gemachten Aufwendungen im Sinne des § 439 Abs. 3 BGB im Einzelfall, insbesondere im Verhältnis zum Preis in mangelfreiem Zustand und unter Berücksichtigung der Bedeutung der Vertragswidrigkeit, unverhältnismäßig, ist RIEDL berechtigt, den Aufwendungsersatz zu verweigern. Unverhältnismäßigkeit liegt jedenfalls dann vor, wenn die geltend gemachten Aufwendungen im Sinne des § 439 Abs. 3 BGB einen Wert von 150 % des vereinbarten Preises für die Ware in mangelfreiem Zustand oder 200 % des mangelbedingten Minderwertes der Ware übersteigen.
8.5 Ansprüche des Auftraggebers wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeit- und Materialkosten, sind in dem Umfang ausgeschlossen, wie sich diese Aufwendungen erhöhen, weil die Ware nachträglich an einen anderen Ort als vertraglich vereinbart worden war verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache.
8.6 Eine im Einzelfall mit dem Auftraggeber vereinbarte Leistung/ Lieferung gebrauchter Waren erfolgt unter Ausschluss jeglicher Mängelhaftung nach § 437 BGB. Wenn der Auftraggeber Verbraucher ist, beträgt die Verjährungsfrist für Rechte des Auftraggebers bei Mängeln gebrauchter Waren nach § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
8.7 Die aufgrund von unberechtigten Mängelrügen entstehenden Kosten von RIEDL gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers, auch wenn es sich um nutzlos aufgewendete Kosten handelt, und werden dem Auftraggeber zusätzlich pauschal mit EUR 150,00 berechnet. Es bleibt RIEDL unbenommen, tatsächlich entstandene höhere Kosten bei entsprechendem Nachweis geltend zu machen.
9.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich RIEDL das Eigentum an den gelieferten Waren vor.
9.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Nichtzahlung der fälligen Forderung, ist RIEDL berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen. Zahlt der Auftraggeber den fälligen Kaufpreis nicht, darf RIEDL diese Rechte nur geltend machen, wenn RIEDL dem Auftraggeber zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
9.3 Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, gilt ergänzend: Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet, verschenkt oder veräußert werden, sofern und soweit nicht die nachfolgende Befugnis erteilt ist. Der Auftraggeber hat RIEDL unverzüglich in Schrift- oder Textform zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die RIEDL gehörenden Waren erfolgen. Der Auftraggeber ist bis auf Widerruf gemäß unten (b) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
(a) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Auftraggeber schon jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltswaren mit allen Nebenrechten zur Sicherheit an RIEDL ab. RIEDL nimmt die Abtretung an. Bei Weiterveräußerung der Waren auf Kredit hat sich der Auftraggeber gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die in voriger Ziffer 9.2 genannten Pflichten des Auftraggebers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
(b) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Auftraggeber neben RIEDL ermächtigt. RIEDL verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen RIEDL gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und RIEDL den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gemäß voriger Ziffer 9.3 geltend macht. Ist dies aber der Fall, so kann RIEDL verlangen, dass der Auftraggeber RIEDL die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem ist RIEDL in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Auftraggebers zur weiteren Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
(c) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen von RIEDL um mehr als 10%, wird RIEDL auf Verlangen des Auftraggebers Sicherheiten nach Wahl von RIEDL freigeben.
10.1 Die Haftung von RIEDL auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Leistung/ Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziffer 10. eingeschränkt.
10.2 RIEDL haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt oder ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt.
10.3 Im Falle einer Haftung ist die Ersatzpflicht von RIEDL für Sach- und Vermögensschäden auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt, soweit RIEDL, seine Organe, gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Der vertragstypische, vorhersehbare Schaden ist in diesen Fällen der Höhe nach auf einen Betrag von EUR 5.000.000,- je Schadensfall (entsprechend der derzeitigen Deckungssumme der Produkthaftpflichtversicherung oder Haftpflichtversicherung) beschränkt.
10.4 Eine Haftung für mittelbare Schäden, indirekte Schäden, Folgeschäden, z.B. Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Stillstandskosten, etc. ist ausgeschlossen.
10.5 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen von RIEDL.
10.6 Die Einschränkungen dieser Ziffer 10. gelten nicht für die Haftung von RIEDL für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.1 Der Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von RIEDL, die nicht unbillig verweigert werden darf, nicht berechtigt, seine Ansprüche gegen RIEDL abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen.
11.2 RIEDL ist berechtigt, vertragliche Ansprüche einschließlich der dafür erhaltenen Sicherheiten an Dritte abzutreten. RIEDL ist zur Aufrechnung mit allen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung gegenüber dem Auftraggeber berechtigt.
11.3 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegen eine Forderung von RIEDL mit einer Gegenforderung aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn seine Gegenforderung oder sein Zurückbehaltungsrecht ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
12.1 Kontaktinfo zu den Verantwortlichen der betrieblichen Datenverarbeitung
Verantwortlich für die im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung stehende Datenverarbeitung ist die
RIEDL Messe-/Laden- & Objektbau GmbH, Englmannstett 40, 83539 Pfaffing/Lehen, Deutschland,
E-Mail: info@riedl.com
Telefon: +49 8039 9058-0
Fax: +49 8039 9058-11
12.2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck und deren Verwendung
Wenn der Auftraggeber RIEDL beauftragt, erhebt RIEDL folgende Informationen:
- Anrede, Vorname, Nachname,
- eine gültige E-Mail-Adresse,
- Anschrift,
- Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk)
- Informationen, die für die Erfüllung und Abwicklung im Rahmen des Vertrages notwendig sind.
Die Erhebung dieser Daten erfolgt, o um den Auftraggeber als Auftraggeber identifizieren zu können;
- um den Vertrag ordnungsgemäß erfüllen und abwickeln zu können,
- zur Korrespondenz mit dem Auftraggeber;
- zur Rechnungsstellung.
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Anfrage des Auftraggebers hin und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken für die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und für die beidseitige Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertrag erforderlich. Die für den Vertrag von RIEDL erhobenen personenbezogenen Daten werden mindestens bis zum Ablauf von 10 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Vertrag beendet wurde, gespeichert und nachfolgend gelöscht, es sei denn, dass wir nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder Sie in eine darüber hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO eingewilligt haben.
12.3. Weitergabe von Daten an Dritte
Eine Übermittlung der persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt. Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung des Vertrages mit RIEDL erforderlich ist, werden die personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an Nachunternehmer bzw. Lieferanten von RIEDL. Die weitergegebenen Daten dürfen von dem Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden.
12.4. Betroffenenrechte
Der Auftraggeber hat das Recht:
- gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO die einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber RIEDL zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass RIEDL die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen darf;
- gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über die von RIEDL verarbeiteten personenbezogenen Daten des Auftraggebers zu verlangen. Insbesondere kann der Auftraggeber Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Daten des Auftraggebers offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft der Daten des Auftraggebers, sofern diese nicht bei RIEDL erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
- gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung der vom Auftraggeber bei RIEDL gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen; o gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung der bei RIEDL gespeicherten personenbezogenen Daten des Auftraggebers zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
- gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von dem Auftraggeber bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, der Auftraggeber aber deren Löschung ablehnt und RIEDL die Daten nicht mehr benötigt, der Auftraggeber jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt oder der Auftraggeber gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat;
- gemäß Art. 20 DSGVO die personenbezogenen Daten, die der Auftraggeber RIEDL bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen und
- gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel kann sich der Auftraggeber hierfür an die Aufsichtsbehörde seines üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder des Sitzes von RIEDL wenden.
12.5. Widerspruchsrecht
Sofern die personenbezogenen Daten des Auftraggebers auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Auftraggeber das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus der besonderen Situation des Auftraggebers ergeben. Möchte der Auftraggeber von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an: info@riedl.com
Wenn der Auftraggeber Verbraucher ist (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht dem Auftraggeber bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu. Es gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen in der folgenden Widerrufsbelehrung wiedergegeben sind.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Name des Unternehmers, Anschrift und, soweit verfügbar Telefonnummer, Telefaxnummer und E-Mail Adresse eintragen) mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster- Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite [Internet-Adresse einfügen] elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (zB per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns oder an [hier sind gegebenenfalls der Name und die Anschrift der von Ihnen zur Entgegennahme der Ware ermächtigten Person einzufügen] zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück: Muster Widerrufsformular
14.1 Die Verträge unterliegen ausschließlich dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und der Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Die Anwendung der CISG (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
14.2 RIEDL ist berechtigt, soweit die Parteien Kaufleute sind und nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag vor ordentlichen Gerichten das Landgericht München I zu wählen.
15.1 Auch bei rechtlicher Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Verträge bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam bestehen. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Gewollten in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
15.2 Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.